Verhaltenshinweise Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der grossen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m Abstand) erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt. Ausserhalb der Verbotsgebiete bei windigen Verhältnissen oder prognostiziertem kräftigem Wind unbedingt ganz auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer nur mit grösster Vorsicht entfachen, immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Raucherwaren nie achtlos wegwerfen. Gefahrenbeschrieb In Regionen mit «grosser» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 4) können Brände leicht entstehen. Die Streuschicht ist vielerorts bereits wieder trocken und kann sich leicht entzünden. Die Feuerintensität und die Ausbreitung sind durch den hohen Anteil an trockenem Brandgut gross. Das Feuer brennt tief, die Flammenlänge ist gross. Feuer können im Boden weiterschwelen. Kronenfeuer sind in niederen Nadel-holzbeständen oder an Hanglagen zu erwarten. Mit Wind ist in leicht entzündbarem Brandgut und in Na-delholzbeständen Flugfeuer zu erwarten. Achtung!: Insbesondere bei Bränden in Nadelholzbeständen in Hanglage muss mit gefährlichem Feuerverhalten gerechnet werden. Windböen führen zu einer schnellen Feuerausbreitung. Infolink zu Waldbrandgefahr!
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Informationen Zur Trinkwasserversorgung im Haslital 15. Juli 2026
Aktuelle Situation Trinkwasserversorgung im Haslital
Informationsblatt
datenerhebung Fledermäuse in Guttannen
Wer kennt Fledermausquartier in Gebäuden in Guttennen? Bitte melden gemäss folgendem Informaitonsschreiben.
Das Berghaus Oberaarbleibt aufgrund von Sanierungs-arbeiten während der gesamten Sommersaison 2026 geschlossen. Auch die Panoramastrasse Oberaar bleibt aufgrund von Bauarbeiten die ganze Saison über gesperrt. Die Oberaarbahnverkehrt vom 26. Juni bis 4. Oktober 2026 und erschliesst das Oberaargebiet wie gewohnt.
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