Verhaltenshinweise Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der grossen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m Abstand) erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt. Ausserhalb der Verbotsgebiete bei windigen Verhältnissen oder prognostiziertem kräftigem Wind unbedingt ganz auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer nur mit grösster Vorsicht entfachen, immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Raucherwaren nie achtlos wegwerfen. Gefahrenbeschrieb Waldbrandgefahr Berner Oberland Stufe 3 In Regionen mit «erheblicher» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 3) können Flächenbrände entstehen. Die Streuschicht wurde mit den Niederschlägen angefeuchtet. Die unteren Bodenschichten sind weiter-hin verbreitet trocken und brandfördernd. Brandintensität und -tiefe sind voraussichtlich erheblich. Ent-standene Feuer können im Boden weiterschwelen. Kronenfeuer sind im Nadelholz bei (niedrigen) Einzel-bäumen / Baumgruppen sowie an Hanglagen möglich. Flugfeuer ist mit Wind insbesondere in leicht ent-zündbarem Brandgut und Nadelholzbeständen möglich. Infolink zu Waldbrandgefahr!
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Informationen Zur Trinkwasserversorgung im Haslital 15. Juli 2026
Aktuelle Situation Trinkwasserversorgung im Haslital
Informationsblatt
datenerhebung Fledermäuse in Guttannen
Wer kennt Fledermausquartier in Gebäuden in Guttennen? Bitte melden gemäss folgendem Informaitonsschreiben.
Das Berghaus Oberaarbleibt aufgrund von Sanierungs-arbeiten während der gesamten Sommersaison 2026 geschlossen. Auch die Panoramastrasse Oberaar bleibt aufgrund von Bauarbeiten die ganze Saison über gesperrt. Die Oberaarbahnverkehrt vom 26. Juni bis 4. Oktober 2026 und erschliesst das Oberaargebiet wie gewohnt.
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